“Seit Februar 1999 bin ich als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Düsseldorf zugelassen und seit 2004 berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von gewerbemietrechtlichen und wohnraummietrechtlichen Problemstellungen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite.“
Vertritt man regelmäßig die Interessen von Vermietern und von Mietern mit derselben Konsequenz, so fördert dies meiner Auffassung nach das Erkennen der jeweils gegenseitigen Argumentationskette, um im Vorfeld für das konkrete Mandat ein möglichst positives Ergebnis für den eigenen Mandanten ansteuern und erreichen zu können. Dies ist klares Substrat einer schwerpunktmäßigen Tätigkeit.
Im gewerblichen Mietrecht gilt es – insbesondere vor Abschluss eines Mietvertrags – die Interessen des Mandanten bestmöglich vertraglich zu fixieren und festzuschreiben. Ich stehe Ihnen für das Formulieren Ihrer konkreten Bedürfnisse und Anforderungen sowie dem Aushandeln der mietvertraglichen Regelungen gerne zur Verfügung.
Unabhängig davon verfolge ich zielgerichtet für Sie Zahlungsansprüche gegen Ihre Mieter, setze zum Beispiel erfolgte Kündigungen und Mieterhöhungen usw. durch.
Ein besonderes Anliegen ist mir ferner die Interessenvertretung im Wohnungseigentumsrecht. Auch nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 01.07.2007 handelt es sich rechtlich um eine Spezialmaterie, die insbesondere im Zusammenhang mit sog. Beschlussanfechtungen besonderer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung spezieller Rechtskenntnisse bedarf. Selbstverständlich setze ich unbedingt Zahlungsansprüche aus Jahresabrechnungen, Sonderumlagen bzw. Wohnungsgeldvorauszahlungen durch.
Dies beinhaltet auch die Einleitung der jeweiligen Zwangsvollstreckung und darüber hinaus die Einleitung von Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsmaßnahmen.
Dieselbe zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgt auch bei Mietrückständen, beim Ausspruch der fristlosen und/oder der ordentlichen Kündigung und bei der Anpassung der laufenden Miete. Wir nehmen dabei sowohl die Interessen auf Vermieter- als auch auf Mieterseite wahr.
Als Kulturmanager (VWA) gilt Herrn Rechtsanwalt Ralf Schacht’s stetes Interesse der Kulturpolitik und der persönlichen, rechtlichen Probleme von Künstlern.
Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Ralf Schacht Mitautor des Standardwerks “Münchener Prozessformularbuch, Band 1: Mietrecht”. Für weitere Informationen einfach klicken …
Mittlerweile gibt es dieses Buch in der 6. Auflage. Es beinhaltet alle relevanten Formulare von Abschluss des Mietvertrags bis Zwangsvollstreckung. Jetzt aktuell mit Formular zur “Zahlungs- und Räumungsklage in Zeiten der COVID-19-Pandemie“.