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Energetische Modernisierung

Energetische Modernisierung

In Zeiten immer strengerer Energieeinsparverordnungen und steigenden Energiepreisen, nimmt die Bedeutung von Wärmedämmmaßnahmen (Energetische Modernisierung) zu. Hierbei gerät der Eigentümer vermieteter Immobilien in das Spannungsfeld zwischen werkvertraglichen Pflichten einerseits und mietvertraglichen andererseits. Dabei muss bereits bei der Planung von Modernisierungsarbeiten die werkvertraglichen Ausführungsfristen mit den mietvertraglichen Ankündigungsfristen abgeglichen werden.

Wir beraten vor allem Vermieter über die richtige Vorgehensweise, bei beabsichtigten Modernisierungen und zeigen die mietrechtliche Abgrenzung zu Instandhaltungsarbeiten auf. Gleichzeitig müssen besondere öffentlich-rechtliche Vorschriften (zum Beispiel die Energieeinsparverordnung) bei vielen Modernisierungsarbeiten berücksichtigt werden.

Ihre Kanzlei Schacht & Schügen

Ihre Ansprechpartner für die „Energetische Modernisierung“:


Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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