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Kaufvertragsprüfung

Für Käufer und Verkäufer

Prüfung von Immobilienkaufverträgen

Wir prüfen seit Jahren Immobilienkaufverträge sowohl auf Verkäufer-, aber vor allem auch auf Käuferseite. Durch die sowohl mietrechtliche als auch baurechtliche Ausrichtung der Kanzlei können wir eine qualifizierte und umfassende Prüfung vornehmen und zwar unabhängig, ob es sich um eine gebrauchte, neu sanierte oder noch zu errichtende Immobilie handelt.

Soweit Sie eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage erwerben möchten, können wir gleichzeitig die Risiken der vorhandenen Mietverträge durch Prüfung dieser vornehmen. Bei Erwerb einer Eigentumswohnung bieten wir neben der Prüfung des Kaufvertrages auch eine Überprüfung der Gemeinschaftsordnung an, um Sie über die WEG-rechtliche Situation beraten zu können.

Wir bieten insbesondere an:

  • Prüfen von Immobilienkaufverträgen zur Eigennutzung
  • Prüfen von Immobilienkaufverträgen als Kapitalanlage
  • Prüfen von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen
  • Prüfen von Bauträgerverträgen
  • Prüfen von Grundstückskaufverträgen

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:


Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht